Georg Brentano und sein Park in Frankfurt-Rödelheim - eine
Familiengeschichte / Kapitel II.
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unser eigenthümliches Wohnhaus Hof Stall und Garten neben der Nidda, Herrn Rentmeister Jaeger und Wittib Bauschin, worauf 7 ½ Grundzinß lastet und übergebe ihm dieses zu seiner wahren und alleinigen Eigenthum, so daß er damit frey schalten und walten könne gleich mit seinem anderen eigenthümlichen Vermögen. Sodann verpflichten wir uns wechselseitig hierdurch wegen dieses vertauschten Stücken jeder Zeit die Gewähr zu leisten. Zu unserer Festhaltung dieses Tauschcontractes entsagen wir beiderseits allen und jeden Rechts Wohltaten und Ausflüchten, sie mögen Namen haben wie sie wollen, namentlich aber der Ausflucht des Betruges, Irthums, Furcht und der Verletzung über oder unter die Hälfte; alles getreulich sonder Arglist und Gefährde. Zur Urkunde alles dieses haben wir beide Theile dieses Tauschcontractes eigenhändig unterschrieben, von Gerichtswegen in Duple anfertigen lassen und ein Großherzoglich Hessisch Gräflich Solmsisch Hochloebliches Justiz Amt um Confirmation ersuchet. So geschehen zu Rödelheim den 24. December 1819. |