| Georg Brentano und sein Park in Frankfurt-Rödelheim - eine Familiengeschichte / Kapitel IV. | |
|
89 |
Nach dem Kauf des Reinschen Hauses lief nun die Grenze des Brentanoschen Besitzes direkt an der Synagoge entlang. Ein Grundstück in der Inselgasse auf der anderen Seite der Synagoge wurde auch von Georg Brentano erworben, so daß nun die Synagoge an drei Seiten Brentano als Nachbar hatte. Natürlich strebte Georg Brentano danach, auch das Synagogengrundstück anzukaufen, zumal die Umstände dies gut zu ermöglichen schienen: schon 1832 hatte die israelitische Gemeinde die Genehmigung für einen Neubau bekommen, da die alte Synagoge baufällig war. Brentano macht schon im Nov. 1834 ein großzügiges Angebot, doch die Sache kommt nicht voran. Der Großherz. Hessische Kreisrath des Kreises Friedberg schreibt im Frühjahr 1835, daß einem Bericht des Vorstandes der israelitischen Gemeinde entnommen wird, daß von Seiten Brentanos keine genauen Angaben gemacht worden seien. Ein Schreiben in dieser Angelegenheit von Brentano liegt vor. Er schreibt: „Aus verehrlichem Erlaß vom 27. May und in Bezug auf mein Schreiben vom 17. dieses Monats und meiner Eingabe vom 22. Nov. 1834 habe ich die Ehre zu erwidern, daß der Bauplatz, den ich der jüdischen Gemeinde gegen den ihrer jetzigen Synagoge und ihres Gemeindehäuschens – beyde im höchsten Verfall – bestimme, ... 176 Werk Quadrat Fuß mehr beträgt. 1. Daß mein Bauplatz aus einem Stück besteht und an einer breiten Hauptstraße mitten im Ort, schön, hoch und gesund gelegen, dagegen die beiden zu erhaltenden Plätze in einem engen, schmahlen, niedrigen, jährlich oft Monate lang im Wasser stehenden, sogenannten Stumpfgässchen (hier ist wohl Sackgasse mit gemeint) ohne Ausgang liegen, nicht zusammenhängen, sondern durch dieses Gässchen getrennt sind. 2. eine Besichtigung beider Plätze wird den Contrast am besten herausstellen, es wird sich zeigen, daß mein Bauplatz dem Baumeister alle Bequemlichkeiten und Ersparnisse anbiethet, während die beyden der jüdischen Gemeinde wegen Zugang, Licht, Luft, Wasserhöhe kostspielige Hindernisse aller Art entgegenstellen. 3. Überlasse ich der jüdischen Gemeinde sämtliche Baulichkeiten zum Abbruch, Verkauf oder anderweitiger Nutzung. 4. Außer diesem Tausch will ich einen Beitrag von Frankfurt 1825 baar zum Erbauen einer neuen Synagoge leisten, und mich bis zum Ausgang Juli an diesen meinen Vorschlag als gebunden erklären, da ich ansonsten zur Erbauung meiner Ökonomieställe schreiten werde. Der gekaufte Bauplatz kostet mich
1175 Gulden Diese bey weitem den Objekt-Werth überschreitende Summe habe ich früher einmal geboten, und obschon ich solches bereue, so werde ich doch bis Ausgang Juli mich an dieses Gebot binden, danach jedoch ist meine Verbindlichkeit erloschen.“ Mit besonderer Verehrung Euer Wohlgeboren gehorsamst ergebener Georg Brentano Laroche Frankfurt, d. 24. Juni 1835 |