| Georg Brentano und sein Park in Frankfurt-Rödelheim - eine Familiengeschichte / Kapitel IV. | |
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Rosenkranz selbst war an den Käufen
interessiert, weil er sein Land als Tauschobjekte an Brentano verkaufen
wollte. Der Kaufmann Brentano geht nicht auf den Vorschlag Rosenkranz ein.
fl 1000,- für 1 Morgen war ein sehr überhöhter Preis. Erst 1824 kauft
Brentano die Ländereien Rosenkranz: 18 Morgen für fl. 3.800 und noch im
selbem Jahr kommen 9 Ankäufe in den Oberwiesen zu Stande, darunter auch Land von Cretschmar; wie meist gibt Brentano mehr Land ab als er erhält. In vielen Kaufbriefen wird jährlich zu
zahlende Zins genannt. Da heißt es: gibt Zins der Kirche zu Rödelheim, -
gibt Zins der gräflichen Kellerey, - gibt den von Frankenstein Zins. Gibt
Zins: 7 7/8 Gesch. Korn dem Liebfrauenstift, ebenfalls in Korn an das
Leonhardstift, auch Deutsch-Orden wird genannt. Unter der Nr. 119 / 1849 heißt es dann:
„Vertrag über die Ablösung der Hutgerechtigkeit auf den Brentanoschen
Grundstücken, so weit solche als Gesamtanlage den eingezäunten Garten
bildet, d.h. von M 45,2,18 auf welchen Hutrecht lastete. (Es ist die
letzte Eintragung zu Lebzeiten Georgs.) Hutrecht, Hutungsrecht war eine Weidegerechtigkeit; das war das Recht, Vieh auf fremdem Land weiden zu lassen, dieses Recht besaß meist die Gutsherrschaft. Theoretisch hätten also gräfliche Kühe auf Georg Brentanos schönen Wiesen weiden dürfen. So weit die Ankäufe und nun will ich von der Gestaltung zum Park berichten. |